Neue Trinkwasserverordnung - Leitungen in Gebäuden werden angepasst

Trinkwasser muss in Deutschland den Anforderungen der jeweils gültigen Trinkwasserverordnung entsprechen. In der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung von August 2013 wird der Grenzwert für Blei in Trinkwasser auf 10 Mikrogramm pro Liter abgesenkt. Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 1. Dezember.

Bereits bei Sanierungen, Modernisierungen, Umbauten und Reparaturen hat Seestadt Immobilien in der Vergangenheit vorgefundene Bleileitungen ersetzt. Von den 260 Gebäudekomplexen im Verantwortungsbereich der städtischen Gesellschaft mit einer Gesamtfläche von fast 500.000 m², weisen Anfang Dezember 2013 noch 8 Schulen, das Gebäude des Gesundheitsamtes sowie zwei kleinere Gebäude Bleirohre in unterschiedlicher Menge auf.

In diesen Gebäuden wurden deshalb basierend auf den neuen Grenzwerten im Vorfeld durch ein akkreditiertes Trinkwasseruntersuchungslabor Messungen durchgeführt. Der überwiegende Teil der Messergebnisse lag unterhalb des neuen Grenzwertes. Ziel ist es, alle vorhandenen Bleileitungen zu ersetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist in den ermittelten Gebäuden nach Vorgaben des Gesundheitsamtes und der Trinkwasserverordnung zu verfahren.

Unter anderem werden Seestadt Immobilien und das Gesundheitsamt die verantwortlichen Gebäudenutzer persönlich zum Thema informieren. Außerdem steht bis zum zeitnahen Austausch der Bleileitungen in den betroffenen Gebäuden jedem Verbraucher - basierend auf den Messwerten - an gekennzeichneten Zapfstellen einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung. Die Zapfstellen werden bis zum Austausch der Bleileitungen regelmäßig überprüft. Alle Gebäudenutzer können für dieses Überwachungsprogramm zusätzlich überwachte Zapfstellen vorschlagen. Zudem sind Zapfstellen, an denen nach der neuen Verordnung nicht mehr zulässige Bleiwerte gemessen wurden, durch Anbringen eines Hinweises „Kein Trinkwasser“ markiert worden.

Für den Austausch der Restbestände an Bleileitungen stehen rund 400.000 Euro zur Verfügung. Zur Zeit werden die Grundlagen für die Auftragsvergabe zum Austausch der Bleileitungen ermittelt. Auf Basis der bisher geltenden Grenzwerte für Blei hatte Seestadt Immobilien in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt bereits 2004/2005 das Trinkwasser in Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden auf Blei und andere Stoffe an Zapfstellen, wo Wasser zum Verzehr entnommen wird, untersuchen lassen. Die damaligen Grenzwerte wurden dabei eingehalten oder ließen sich durch korrigierende Maßnahmen am Trinkwassersystem erreichen.

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