Neu: Baumbestandsbescheinigung

Wer auf einem Grundstück baulich etwas verändern will, benötigt in Bremerhaven eine Baumbestandsbescheinigung.

Die Bremerhavener Stadtverwaltung hat nun unter Federführung der Magistratskanzlei gemeinsam mit dem Umweltschutzamt und dem Bauordnungsamt eine Regelung entwickelt, um die neue Vorschrift möglichst bürgerfreundlich umzusetzen. Umweltstadträtin Dr. Susanne Gatti und Baustadtrat Bernd Schomaker freuen sich über die gemeinsame Umsetzung ihrer Ämter. Es werde deutlich, dass beide Handlungsfelder Hand in Hand agieren und so zu bürgerfreundlichen Ergebnissen kämen.

Nach einer Änderung der Bauvorlagenverordnung muss der geschützte Baumbestand bei Bauvorhaben aller Art, aber auch bei der Beseitigung von Anlagen verpflichtend dargestellt werden. Im Rahmen einer „Umgriffsregelung“ ist dabei sogar der geschützte Baumbestand auf dem Nachbargrundstück bis zu einem Grenzabstand von bis zu fünf Metern anzugeben.

Bei einem Führungskräftetraining hat sich Stefan Jacob aus der Magistratskanzlei mit einer geforderten Projektarbeit in, wie er betont „sehr guter Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachämtern“ um eine klare und nutzerfreundliche Darstellungsweise des Verfahrens gekümmert. Ziel war es, diesen bürokratisch anmutenden Vorgang für alle Beteiligten überschaubar zu machen. Dabei ist eine neue Dienstleistungsbeschreibung entstanden, die erklärt, wie und wo Bürgerinnen und Bürger die neue Baumbestandsbescheinigung erhalten können. Mit der Erklärung zum aktuellen Baumbestand kann bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Umweltschutzamtes die Baumbestandsbescheinigung schnell und unkompliziert beantragt werden. Die Bescheinigung kann auf Wunsch direkt an das Bauordnungsamt übermittelt werden, damit bei der geplanten Baumaßnahme keine zeitliche Verzögerung entsteht.

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