Nach Senatssitzung: Beschränkungen gelten in Bremerhaven weiter

Auch nach dem Beschluss der Bremischen Landesregierung, des Senats, mit Lockerungsperspektiven gelten die in einer Bremerhavener Allgemeinverfügung erlassenen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter.

Darauf weist Oberbürgermeister Melf Grantz hin, der an der Sitzung teilgenommen hat. Demnach gelten die Bestimmungen der Allgemeinverfügung, die der Magistrat am vergangenen Montag (01. 03.21) beschlossen hat, im Wesentlichen bis zum 12. März 2021 weiter. „Solange die Inzidenzzahlen für 7-Tage/100.000 höher als 100 sind, ist es unsere Pflicht, die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung aufrechtzuerhalten“, erläutert der Bremerhavener Oberbürgermeister. „In der nächsten Magistratssitzung am kommenden Mittwoch wird die aktuelle Entwicklung auf Basis der dann vorliegenden Infektionslage in Bremerhaven neu zu bewerten sein.“ Die aufgrund der Ministerpräsidentinnenkonferenz mit der Bundeskanzlerin (MPK) vereinbarten inzidenzunabhängigen Öffnungsschritte werden auch in Bremerhaven gelten. Das bedeutet, dass Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte (1 Kundin/Kunde pro 10/20 qm) sowie körpernahe Dienstleistungen (mit tagesaktuellem Test) ab Montag, dem 8. März 2021 auch in Bremerhaven geöffnet werden können. „Da dies eine bundesweit vereinbarte Regelung ist, konnten wir uns in Bremerhaven ihr nicht verschließen.“ In der nach den MPK-Vereinbarungen zu ändernden Landesverordnung wird es die Möglichkeit zu Abweichungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven geben, wenn die Inzidenzahlen nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts in der jeweiligen Stadtgemeinde über 100 für 7-Tage/100.000 liegen. „Ich stimme mit dem Senat überein und bin ihm dankbar, dass es zwar eine Landesbetrachtung gibt, die aber abweichende Reaktionsmöglichkeiten der beiden Städte in Abhängigkeit von der besonderen lokalen Situation lässt.“

Damit gilt weiterhin bis mindestens 12. März 2021 die Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für den Bereich der Innenstadt (innerhalb des Areals zwischen Lloydstraße, Columbusstraße und Deichstraße), die Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen für Mitfahrende, sobald sich mindestens zwei Hausstände im Fahrzeug befinden, sowie die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 der Coronaverordnung von 100 auf 50 Personen (dies gilt auch für Gottesdienste und Trauerfeiern).

Oberbürgermeister Grantz appelliert auch angesichts wieder sinkender Fallzahlen in Bremerhaven (heute meldet das RKI für Bremerhaven 131,1 Fälle die letzten 7 Tage/100.000) an die Bevölkerung, sich an die AHA-Regeln zu halten. „Auch wenn ich sehr gut nachvollziehen kann, dass das Gefühl weit verbreitet ist, dass es jetzt mit den Beschränkungen reiche, müssen wir uns alle klarmachen, dass die Gefahr der Pandemie noch nicht gebannt ist. Es hängt von uns allen ab, ob wir weitere Öffnungsperspektiven haben können oder nicht.“

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