Maskenpflicht im Bereich Bahnhofsvorplatz

Mit einer Allgemeinverfügung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes hat das Bremerhavener Bürger- und Ordnungsamt eine Maskenpflicht für den Bereich des Vorplatzes am Hauptbahnhof ab Montag, dem 7. Dezember 2020, beschlossen.

Dieser Bereich gilt wegen des hohen Fußgängerverkehrs, in dem Abstände kaum eingehalten werden können, als gefährdeter Bereich für eine Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV2. Um auf die „Maskenpflicht“ hinzuweisen, werden im Laufe des Tages entsprechende Schilder aufgestellt.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für den Bahnhofsvorplatz zwischen dem Gebäude des Hauptbahnhofs, der nördlichen Umfahrung des Bahnhofsvorplatzes, der südlichen Umfahrung bis zum Gebäude der (ehemaligen) Hauptpost, dem westlichen Haltestellenbereich der Friedrich-Ebert-Straße zwischen nördlicher und südlicher Umfahrung. Die Pflicht, in diesem stark frequentierten Bereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen gilt täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die vom Tragen einer Maske befreit sind. Wer auf dem Fahrrad diesen Bereich passiert, muss auch keine Maske tragen. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

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