Magistrat und Gesamtpersonalrat schließen „Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit“ ab

Der Magistrat weitet die Telearbeit aus. Bereits seit 2008 können Beschäftigte, die über einen Büroarbeitsplatz verfügen, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeitweise von zu Hause aus arbeiten. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten minderjährige Kinder oder zu pflegende Angehörige zu betreuen haben.

Aufgrund der positiven Erfahrungen hat der Magistrat der Stadt Bremerhaven diese Dienstvereinbarung nunmehr ausgeweitet und hierzu mit dem Gesamtpersonalrat eine weitere „Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit“ geschlossen. Diese ermöglicht einem größeren Beschäftigtenkreis, von zu Hause aus zu arbeiten. Internet, Intranet oder E-Mail haben zu einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt beigetragen und tun es noch. „Im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalpolitik ist die alternierende Telearbeit ein modernes und flexibles Instrument des Personalmanagements, das besonders geeignet ist, die Ausgestaltung der individuellen Berufs- und Lebensplanung zu fördern“, so Magistratsdirektor Claus Polansky.

Als größter Arbeitgeber Bremerhavens wird diesem jetzt beim Magistrat Rechnung getragen. Alle Beschäftigten des Magistrats der Stadt Bremerhaven einschließlich der angeschlossenen Wirtschafts- und Eigenbetriebe, die einen Arbeitsplatz haben, der über eine informations- und kommunikationsgestützte Tätigkeit verfügt, können von dieser Möglichkeit grundsätzlich Gebrauch machen. Bei diesem Arbeitsplatzmodell erfolgt das Arbeiten im Wechsel von zu Hause aus und in der Dienststelle. Polansky: „Auch wenn die dienstlichen Belange selbstverständlich weiter im Vordergrund stehen, werden in den Ämtern alle individuellen Möglichkeiten geprüft, wie die Vereinbarung optimal gelebt werden kann.“

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Jörg Zager zeigt Verständnis für diese Interessenabwägung, ist aber überzeugt von der neuen Dienstvereinbarung: „In Sachen Telearbeit haben wir in guter Zusammenarbeit mit der Verwaltungsführung eine Regelung geschaffen, die in Hinsicht auf die Beschäftigteninteressen vorbildlich ist.“

Hiervon ausgenommen sind lediglich die Ortspolizeibehörde und die Bremerhavener Schulen.

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