Magistrat stimmt Beurlaubung zu: OB Schulz gibt Amt vorzeitig auf

Oberbürgermeister Jörg Schulz (56) wird sein Amt vorzeitig am 31. Dezember dieses Jahres auf eigenen Wunsch aufgeben. Der Magistrat machte heute (Mittwoch) den Weg dafür frei und beurlaubte den OB vom 1. Januar bis zum Ende seiner Amtszeit am 30. November 2011.

Der Jurist will von seinem Recht Gebrauch machen, in den Justizdienst des Landes Bremen zurückzukehren. Seit seinem Wechsel in den Magistrat am 1. Dezember 1999 ist er als Richter am Amtsgericht Bremerhaven beurlaubt. Schulz hatte bereits vor zwei Jahren angekündigt, dass er sich nach Ablauf seiner beiden sechsjährigen Amtsperioden nicht ein drittes Mal als Oberbürgermeister zur Wahl stellen wolle. Wegen seines vorzeitigen Ausscheidens wird die Stelle voraussichtlich schon im Sommer ausgeschrieben und noch in diesem Jahr ein neuer OB gewählt.

Im Magistrat trägt Schulz als Dezernent die Verantwortung für das Personalamt, die Wirtschaftsförderung, die Magistratskanzlei, das Standesamt und die Ortspolizeibehörde. Unter den fünf hauptamtlichen Magistratsmitgliedern ist er neben Stadtrat Melf Grantz einer von zwei Volljuristen. Somit wird auch nach dem Ausscheiden des derzeitigen Oberbürgermeisters die Vorschrift der Stadtverfassung erfült. Laut § 38 muss dem Magistrat ein hauptamtlicher Dezernent mit der Befähigung zum Richteramt angehören.

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