Magistrat hat aus Sozialmissbrauch Konsequenzen gezogen

Aus gegebenem Anlass weist Bremerhavens Sozialdezernentin, Stadträtin Dr. Claudia Schilling, darauf hin, dass im Bereich des Magistrats und in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Vorkehrungen getroffen wurden, um Leistungsmissbrauch nach Möglichkeit zu verhindern.

Als Konsequenz aus dem in großer Zahl festgestellten Sozialmissbrauch wurde im Februar 2017 eine Arbeitsgruppe „Sozialmissbrauch“ unter Federführung des Jobcenters installiert, an der auch verschiedene Ämter des Magistrats (Bürger- und Ordnungsamt, Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Familie und Frauen) beteiligt sind. In regelmäßigen monatlichen Arbeitssitzungen werden Erkenntnisse über Auffälligkeiten ausgetauscht, die auf unrechtmäßigen Sozialbezug hinweisen könnten, um ihn abzustellen und zukünftig zu verhindern. Darüber hinaus hat der Magistrat eine Expertenkommission gebildet, die insbesondere die Problemimmobilien in den Blick nimmt. Außerdem werden vom Jobcenter, dem Schuldezernat und dem Sozialdezernat Verfahren entwickelt, um einen Missbrauch bei Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden, zu verhindern. „Der Magistrat hat, soweit es seine Zuständigkeit betrifft, aus dem aufgedeckten systematischen Sozialmissbrauch Konsequenzen gezogen“, betont Stadträtin Dr. Schilling, die außerdem erklärt, dass der Sozialmissbrauch zu den Ausnahmen gehört. „Der weitaus größte Teil der Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen verhält sich absolut gesetzestreu.“

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