Magistrat: Beurlaubung des OB hat keine finanzielle Folgen für die Stadt

Die Beurlaubung von Oberbürgermeister Jörg Schulz vom 1. Januar 2011 an wird die Stadt Bremerhaven nicht finanziell belasten. Mit dieser Klarstellung trat der Magistrat in seiner heutigen Sitzung dem Eindruck entgegen, dass Schulz während seiner Beurlaubung Anspruch auf Zahlungen der Stadt habe.

Der Magistrat hatte den derzeitigen Oberbürgermeister am 23. Juni auf eigenen Wunsch vom 1. Januar bis zum Ende seiner Amtszeit am 30. November 2011 beurlaubt. In dem damaligen Beschluss hieß es ausdrücklich, dass Schulz in diesen elf Monaten keine Dienstbezüge erhalten werde. In der öffentlichen Diskussion über seine Nachfolge behauptete dagegen die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der beurlaubte OB habe Anspruch auf finanzielle Leistungen, etwa die Beihilfe im Krankheitsfall.

Dazu Magistratsdirektor Ulrich Freitag: „Das ist falsch. Die Beurlaubung ist mit keinerlei Zahlungen verbunden, weder mit Gehalt noch mit anderen Leistungen wie einer Beihilfe." In diesem Zusammenhang machte der Magistrat deutlich, dass ein Oberbürgermeister als Beamter auf Zeit nicht zurücktreten könne. Hauptamtliche Magistratsmitglieder würden entweder durch Ende ihrer Amtszeit, Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ausscheiden. Vor diesem beamtenrechtlichen Hintergrund habe Oberbürgermeister Schulz den Antrag gestellt, ihn bis zum Ende seiner Amtszeit ohne Dienstbezüge zu beurlauben.

 

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