Magistrat beschließt neue Richtwerte für die Kosten der Unterkunft

„Die Stadt Bremerhaven ist im Rahmen der Sozialgesetzgebung für die Übernahme der Kosten der Unterkunft hilfsbedürftiger Menschen verantwortlich und zuständig“, erklärt der Dezernent für Soziales, Stadtrat Uwe Parpart.

Der Magistrat hat am Mittwoch, dem 14. Oktober 2020, auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten und Menschen mit Behinderung eine Erhöhung der sozialhilferechtlichen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft zum 1. November 2020 beschlossen. Mit der Neufestsetzung der Richtwerte werden Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II in die Lage versetzt ihr Grundbedürfnis „Wohnen“ zu angemessenen Bedingungen zu befriedigen. „Damit kommen wir auch den Forderungen der Wohnungswirtschaft nach sozialer Entmischung entgegen“, so Stadtrat Parpart. Basis für die Ermittlung der Richtwerte bildet seit Jahren der von der örtlichen Wohnungswirtschaft und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf einer breiten Datenlage erstellte Mietspiegel Bremerhaven. Maßgebend ist künftig die Baualtersklasse III, welche die durchschnittlichen Bruttokaltmieten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage und einer Bezugsfertigkeit zwischen 1985 und 1999 sowie modernisierte Wohnungen mit Bezugsfertigkeit vor 1985 abbildet. So erhöht sich beispielsweise der Richtwert für einen Einpersonenhaushalt von bisher 329 Euro auf künftig 387 Euro. Mit der Anpassung der Richtwerte ist es leistungsberechtigten Personen nun grundsätzlich möglich im gesamten Bremerhavener Stadtgebiet eine angemessene Wohnung anzumieten. Die neuen Richtwerte sind detailliert nach der Zahl der dem Haushalt angehörigen Personen in der Fachlichen Weisung des Sozialamtes zu den Kosten der Unterkunft geregelt und dargestellt.

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