Magistrat beschließt neue Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten

„Die Stadt Bremerhaven ist im Rahmen der Sozialgesetzgebung für die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hilfsbedürftiger Menschen verantwortlich und zuständig“, erklärt Bremerhavens Sozialdezernentin, Stadträtin Dr. Claudia Schilling. Auf ihren Vorschlag hin, hat der Magistrat die „Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten“ der Preisentwicklung angepasst.

Die Unterkunftskosten für Hilfsbedürftige werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Das Sozialgericht Bremen hat in mehreren Verfahren im Rechtsbereich der Sozialgesetzbücher II und XII bestätigt, dass die fachliche Weisung des Sozialamtes Bremerhaven die geltenden angemessenen Mietkosten zutreffend regelt und der örtliche Mietspiegel eine ausreichende Datengrundlage für die Weisung darstellt. Nachdem die Richtwerte zuletzt im August 2016 neu bestimmt wurden, sei mit Hinweis auf die Veröffentlichung des Bremerhavener Mietspiegels 2017/2018 eine Aktualisierung erforderlich, so das Sozialgericht Bremen.
Demnach wird die maximale Mietobergrenze beispielsweise für eine 4-köpfige Familie in einer 85 qm großen Wohnung mittlerer Wohnlage und Bezugsfertigkeit bis 1969 von bisher 479,00 € auf 534,00 € angehoben.

Hintergrundinformation:

Entsprechend dem Bremerhavener Mietspiegel 2017/2018 ergeben sich unter Berücksichtigung einer mittleren Wohnlage und der Bezugsfertigkeit der Unterkunft bis 1969 folgende maximal anzuerkennenden Beträge:

Folgende Beträge sind unter Berücksichtigung o. g. Grundlagen maximal anzuerkennen:

 

Haushalt mit Grundmiete BK neue MOG (gerundet) bisher
Alleinstehende 50 qm x 4,40 = 220,00 50 qm x 2,08 = 104,00 324,00 292,00
2 Fam.-mitgl. 60 qm x 4,30 = 258,00 60 qm x 2,08 = 124,80 383,00 344,00
3 Fam.-mitgl. 75 qm x 4,30 = 322,50 75 qm x 2,08 = 156,00 479,00 430,00
4 Fam.-mitgl. 85 qm x 4,20= 357,00 85 qm x 2,08 = 176,80 534,00 479,00
5 Fam.-mitgl. 95 qm x 4,20 = 399,00 95 qm x 2,08 = 197,60 597,00 535,00
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied   61,00 61,00

 

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