Magistrat beschließt Maßnahmen aufgrund der Überschreitung der Inzidenzrate

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat aufgrund der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzrate von 100 zur Eindämmung des Corornavirus einstimmig beschlossen, verschiedene Lockerungen zurückzunehmen und vor allem die privaten Kontakte wieder einzuschränken.

Wie Oberbürgermeister Melf Grantz erklärte, sollen die Lockerungen zum Besuch in Museen und dem Zoo sowie die Einkaufsmöglichkeiten unter den Bedingungen von Date & Collect nicht beendet werden: „Da diese Möglichkeiten erst seit dem 13. März 2021 bestehen und dort die notwendigen Hygieneregeln genau eingehalten und kontrolliert werden, können sie aufgrund des Ansteckungszeitsraums nicht im Zusammenhang mit dem steigenden Infektionsgeschehen stehen. Deshalb ist sich der Magistrat parteiübergreifend einig, diese Bestimmungen nicht wieder zu ändern“, erklärt der Oberbürgermeister.

Der für die Beurteilung der Lage heranzuziehende Inzidenzwert liegt laut Robert-Koch-Institut in Bremerhaven heute den dritten Tag in Folge über 100. In der derzeit gültigen Coronaverordnung des Landes wird im Paragraf 22a beschrieben, dass in diesem Fall gehandelt werden muss. Dementsprechend wurden in der heutigen Magistratssitzung folgende Einschränkungen beschlossen:

  • Beschränkung der Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person,
  • Ausübung von Sport ist generell nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt (Ausnahme: Gruppensport für Kinder),
  • Reduzierung der maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen von 100 auf 20 Personen (dies gilt auch für Gottesdienste und Trauerfeiern etc.),
  • Ausweitung der Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Bereich Hauptbahnhof und Innenstadt (innerhalb des Areals zwischen Lloydstraße, Columbusstraße und Deichstraße), sowie in der Hafenstraße, Grashoffstraße und Georgstraße,
  • Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen für Mitfahrende (ausgenommen: Personen des eigenen Hausstandes).


Die Möglichkeit Sport mit Gruppen von bis zu 20 Kindern in einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern im Freien auszuüben, bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist die Benutzung der Dusch- und Umkleidekabinen verboten.

„Der Magistrat bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die Vorgaben aus der Coronaverordnung und den jeweiligen Allgemeinverfügungen zu halten. Sollte das Infektionsgeschehen weiter zunehmen, kann eine Ausgangssperre für das gesamte Stadtgebiet nicht ausgeschlossen werden“, so Oberbürgermeister Melf Grantz, der darauf hinweist, dass eine Veränderung des Ausbruchsgeschehens in Bremerhaven erkennbar sei. „Wir haben immer mehr positive Fälle, deren Ursprung nicht mehr zu ermitteln ist, sogenannte Community Transmissions. Zuletzt konnten 30 Prozent der Fälle keinem Ausbruchsgeschehen zugeordnet werden. Eine fast lückenlose Kontaktpersonennachverfolgung ist jedoch elementar wichtig, um den Inzidenzwert dauerhaft zu senken. Daher sind die getroffenen Maßnahmen richtig und wichtig“, so Grantz abschließend.

Die Maßnahmen werden heute (17. März 2021) per Allgemeinverfügung durch das Bürger- und Ordnungsamt erlassen und sind ab morgen bis zunächst einschließlich 26. März 2021 gültig.

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