Magistrat beschließt Lärmschutzwand an Eisenbahnbrücke

Der Magistrat hat beschlossen, dass sich die Stadt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Schienenverkehrslärm auf freiwilliger Basis mit geschätzten Baukosten von ca. 165.000 € an der Errichtung einer verbesserten Lärmschutzwand (LSW) im Zuge des Neubaus der Eisenbahnüberführung Cherbourger Straße beteiligt.

Entsprechend dem kommunalen Lärmschutzprogramm wird so ein weiterer Lückenschluss erfolgen. Durch die Integration der LSW bereits bei der Sanierung der Brücke wird eine relativ kostengünstige und schnelle Umsetzung des Lärmschutzes im Vergleich zu einer ausschließlich kommunalen Errichtung im bisherigen Rahmen des kommunalen Lärmschutzprogramms ermöglicht.

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Jahr 2013 die Aufstellung eines kommunalen Lärmschutzprogramms zur Schließung der durch die geltenden gesetzlichen Regelungen verbleibenden Lärmschutzlücken beschlossen. Der Magistrat hat dafür jährlich Mittel in den Haushalt eingestellt, die nun für den verbesserten Lärmschutz verwendet werden sollen.

Die DB Netz AG plant die Sanierung der Brücke Cherbourger Straße und führt dazu ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durch. Die Brücke soll ein durchgehendes Schotterbett und akustisch wirksame Unterschottermatten erhalten. Dadurch wird sich der Lärm gegenüber dem jetzigen Zustand verbessern. Damit erfüllt die DB Netz AG die im Rahmen des Verfahrens geltenden gesetzlichen Anforderungen zum Lärmschutz. Darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen können aus der geltenden Rechtslage jedoch nicht abgeleitet werden. Um das berechtigte Interesse nach einem deutlich verbesserten Lärmschutz, den sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wünschen, zu erfüllen, wird die nun beschlossene Lösung mit einer Eigenbeteiligung der Stadt am Bau der Lärmschutzwand auf den Weg gebracht.

Die DB Netz AG unterstützt den Magistrat bereits bei der Errichtung der LSW für das kommunale Lärmschutzprogramm und erkennt an, dass für die Zukunft des Verkehrsträgers Schiene der Schutz der Bevölkerung eine wichtige Grundlage ist. Daher sind Vertreter der DB Netz AG nach Abschluss des Anhörungsverfahrens auf den Magistrat zugekommen, um eine Lösung zur Verbesserung des Lärmschutzes zu finden. Diese Lösung ist der nun erfolgte Magistratsbeschluss. Nun muss der Bau- und Umweltausschuss diese Lösung beschließen und den Magistrat beauftragen, eine entsprechende Vereinbarung mit der DB Netz AG zu schließen.

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