Magistrat beschließt Deckelung von Nebeneinkünften

Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Melf Grantz hat der Magistrat beschlossen, die Nebeneinkünfte von Magistratsmitgliedern, die sie aus Mandaten in Aufsichtsräten erhalten, auf 4.900 Euro jährlich zu begrenzen.

Der Magistrat hatte am 12. Mai 2010 entschieden, dass für Magistratsmitglieder und für vom Magistrat beauftragte Beamte eine Ausnahme von der in der Bremischen Nebentätigkeitsverordnung geregelten Ablieferungspflicht von Nebeneinkünften aus Aufsichtsratstätigkeiten, die im öffentlichen Interesse notwendig sind, galt. Diese Ablieferungspflicht bei Einkünften von mehr als 4.900 Euro jährlich gilt nach dem Senatsgesetz auch für Senatsmitglieder.

„Dadurch kam es zu einer Ungleichbehandlung von Senatsmitgliedern und Magistratsmitgliedern“, erläuterte Grantz. Mit dem jetzt im Magistrat gefassten Beschluss wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben und die Summe der Nebeneinkünfte gedeckelt. Für die Entschädigung der Tätigkeit von Magistratsmitgliedern in Aufsichtsräten und anderen Gremien städtischer Gesellschaften gilt in Zukunft, dass Einkünfte aus diesen Tätigkeiten von mehr als 4.900 Euro an die Stadtkasse abzuführen sind. „Im Übrigen gilt das Beamtengesetz und die Nebentätigkeitsverordnung“, betonte Grantz.

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