Lycker Straße: Magistrat bietet Stundungen der Beiträge an

Bremerhavens Stadtrat Bernd Schomaker, Dezernent für das Baureferat bringt Verständnis für die Sorgen der Anwohner in der Lycker Straße auf. „Die Gesetzeslage können wir aber nicht ändern, die Beiträge müssen wir erheben“, sagt der Dezernent.

Schomaker erläutert, dass die Anwohnerinnen und Anwohner bereits 2017 vor der Baumaßnahme angeschrieben wurden und über die endgültige Herstellung der Lycker Straße und die somit fällig werdenden Erschließungsbeiträge informiert wurden, um entsprechend Vorlauf zu haben. Die finalen Bescheide seien jetzt, kurz vor Ende der Verjährungsfrist herausgegeben worden. „Uns ist bewusst, dass die Erschließungsbeiträge im Einzelfall eine große finanzielle Belastung sein können. Deshalb haben wir schon im Bescheid auf die Möglichkeit der Stundung der Beiträge hingewiesen“, so Schomaker. Davon könnten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Gebrauch machen. Wichtig sei in diesem Fall aber, sich rechtzeitig vor der Fälligkeitsfrist zu melden.

Zu den Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Erschließungsbeitragssatzung erklärt Schomaker, dass das Rechtsamt jetzt prüft, ob die Veröffentlichung der Erschließungsbeitragssatzung im Bremischen Gesetzesblatt statt im Amtsblatt überhaupt zur Unwirksamkeit der Satzung führt. „Bisher ist das noch in keinem Verfahren als Problem benannt worden“, so Schomaker. Eine Erschließungsbeitragssatzung könne aber auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Sollte das rechtlich nicht möglich sein und die korrekte Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgen müssen, sodass die sachlichen Beitragspflichten erst danach entstehen, würde eine neue vierjährige Festsetzungsfrist in Gang gesetzt, an deren Ende dann die Beitragsbescheide an die Anwohnerinnen und Anwohner rausgehen. „Solange wir eine gültige Satzung zu Erschließungsbeiträgen haben, müssen wir diese auch festsetzen. Der jetzt vermutlich entdeckte Formfehler führt also allenfalls zu einem weiteren Aufschub für die Anwohnerinnen und Anwohner“, so Schomaker.