"Live-Übertragungen aus der StvV nicht rechtmäßig" - Stadtverordnetenvorsteher Beneken weist Kritik zurück

"Live-Übertragungen per Video-Stream aus der Stadtverordnetenversammlung verstoßen gegen das derzeit gültige Landesmediengesetz und gegen den Datenschutz." Damit weist Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken die geäußerte Kritik der Piraten-Partei und der Bremerhaven-Fraktion an dem geplanten Stopp des Pilotprojekts zurück. Das hätte nicht nur die anwaltliche Stellungnahme zu dem Thema ergeben, sondern sei auch für jeden, der lesen könne, als Bestandteil des Landesmediengesetztes nachzusehen.

„Eine Live-Übertragung entspräche dem Produkt einer Fernseh-Übertragung und dies ist ausdrücklich nicht im Landesmediengesetz vorgesehen. Rechtlich unbedenklich sind nur Hörfunkübertragungen“, erläuterte Artur Beneken. Wenn es schon darum gehe, die Bürgerinnen und Bürgern an den Stadtverordnetenversammlungen in Wort und Bild teilhaben zu lassen, dann könne der Ruf nach mehr Transparenz auf keinen Fall mit einer ungesetzlichen Handlung beginnen.

„Es geht beim Stopp für das Pilotprojekt Livestreaming nicht darum, die Bürgerinnen und Bürger von der Stadtverordnetenversammlung auszuschließen. Ganz im Gegenteil – wenn dem so wäre, dann hätten wir auch keine Rundfunkübertragungen“, betonte der Stadtverordnetenvorsteher. Es sei jedoch unabdingbar, sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen und dies gelte im besonderen Maße für die Stadtverwaltung. „Wer hier fordert, ein Gesetz bewusst zu umgehen, sollte sich überlegen, was er da sagt“, so Beneken.

Vor dem Hintergrund der genannten Problematik, solle nun eine andere Möglichkeit für Videos aus der Stadtverordnetenversammlung geschaffen werden, die auf der einen Seite gesetzeskonform sei und auf der anderen Seite die gewünschte Transparenz schaffe. „Eine gute Chance dafür sehen wir im so genannten „Video on demand“. Hierbei werden aufgezeichnete Videos mit Zeitverzug auf einer Internetplattform bereitgestellt. Auf diese Art können die Bürgerinnen und Bürger die Ereignisse in der Stadtverordnetenversammlung nachträglich sehen. Gleichzeitig verstoßen wir nicht gegen das Landesmediengesetz“, erklärte Artur Beneken.

Um die rechtliche Basis dafür zu schaffen, muss ein Ortsgesetz erlassen oder die Stadtverfassung geändert werden. Bereits auf der morgigen Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Geschäftsordnung, Petitionsangelegenheiten und Bürgerbeteiligung soll das Thema auf der Tagesordnung stehen. „Wenn alles gut läuft, könnte die Stadtverordnetenversammlungder notwendigen Ortsgesetzänderung auf der nächsten oder übernächsten zustimmen und der Umsetzung von Video on demand steht nichts mehr im Weg“, so Beneken abschließend.

 

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