Leinenpflicht im Landschaftsschutzgebiet Surheide-Süd/Ahnthammsmoor

Im Landschaftsschutzgebiet Surheide Süd/Ahnthammsmoor gilt eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde, nicht nur während der Brut- und Setzzeiten (15. März bis 15. Juli).

Hierdurch soll der Schutz von störungsempfindlichen Tierarten wie zum Beispiel Kreuzotter oder Ringelnatter, aber auch brütenden oder nahrungssuchenden Vögeln gewährleistet werden.

1984 wurde das Gebiet Surheide-Süd/Ahnthammsmoor als Landschaftsschutzgebiet eingestuft. Es stellt ein beliebtes Naherholungsgebiet im Süden Bremerhavens dar. Mit der Abwechslung zwischen Wald, Wiesen und Baggerkuhle ist es ein hoch frequentierter Ort für Spaziergänger, Sporttreibende, und insbesondere Hundebesitzerinnen und -besitzer mit ihren Vierbeinern. Da schon Wildtiere von freilaufenden Hunden verletzt oder sogar getötet wurden, sind vom Umweltschutzamt Bremerhaven neue Schilder aufgestellt worden, die auf die ganzjährige Anleinpflicht von Hunden hinweisen. „Die Leinenpflicht ist ein wichtiger Beitrag zum Erfolg des Landschaftsschutzgebietes. Mit den neuen Schildern möchten wir die Hundebesitzerinnen und –besitzer auf die Thematik aufmerksam machen. Ich hoffe sehr auf eine aktive Unterstützung der Besitzerinnen und Besitzer. Sie alle können ihren eigenen Beitrag zum Erfolg des Landschaftsschutzgebietes leisten“ so Stadträtin Dr. Susanne Gatti für das Umweltschutzamt zuständige Dezernentin.

Wer seinen Hund dennoch freilaufen lässt, begeht nach §49 Abs.1 BremNatSchG eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Die geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung kann hier eingesehen werden.

Ansprechpartnerin:
Umweltschutzamt/Naturschutzbehörde
Theresia Lucks
 0471 5902915
 Theresia.Lucks@magistrat.bremerhaven.de