Kostenübernahme von Schülerbusfahrkarten durch Jobcenter und Sozialamt neu geregelt

Das Verfahren für die Übernahme der Beförderungskosten zur Schule im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhalbe wird zum 1. August geändert. Es werden künftig keine Gutscheine mehr ausgestellt. Die Berechtigten erhalten monatlich im Voraus den Geldbetrag überwiesen und müssen die Monatskarte bei den üblichen Verkaufsstellen selbst erwerben. Leistungsberechtigte sollten rechtzeitig an ihren Antrag denken, der für jedes Schuljahr neu zu stellen ist.

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung.

Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden.

Diese Leistungen sind für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beim Jobcenter Bremerhaven im Stadthaus 3 zu beantragen. Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich bitte an das Sozialamt im Stadthaus 1. Dort liegen Antragsvordrucke aus und es wird bei Bedarf über Umfang und Voraussetzungen der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beraten. Die Antragsvordrucke können auch im Internet unter www.bremerhaven.de/unserestrat/buergerservice/Stadtverwaltung/Sozialamt/Formulare bezogen werden. Empfänger von Arbeitslosengeld II können ihre Anträge telefonisch unter der Telefonnummer 0471 1428-333 stellen.

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