Kommunales Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ startet wieder – 200.000 € pro Jahr für Projekte

Das beliebte Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) kann wieder starten: Nach Beschluss des zuständigen Fachausschusses gibt es auch 2018 und 2019 unter der Federführung des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven wieder die Möglichkeit, die Stadtteile noch lebendiger und l(i)ebenswerter zu machen.

Die Federführung für die Abwicklung des Programms liegt beim Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik des Magistrats. Das besondere an WiN: „Weder Politik noch Behörde entscheiden über die Anträge, sondern von Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vergabeausschüsse“, so die zuständige Stadträtin Dr. Claudia Schilling.

Da erst die Genehmigung des städtischen Haushalts abgewartet werden und dann die politischen Vertreter über die Fortführung dieses städtischen Projekt entscheiden musste, kann erst jetzt der Prozess für die Vergabe der Mittel begonnen werden. Am Anfang stehen Bürgerversammlungen, die die Vergabeausschüsse wählen müssen. „Die Bürgerinnen und Bürger sind hier ganz autonom und entscheiden selbst“, betont Dr. Schilling. Die entsprechenden Bürgerversammlungen zur Wahl der Vergabeausschüsse sind für den 29.08.2018 (WiN-Bezirk Nord, „die theo“) und 30.08.2018 (WiN-Bezirk Süd, DLZ Grünhöfe) jeweils um 19 Uhr geplant.

Für die neue Förderphase 2018/2019 sind zwei Vergaberunden vorgesehen. Bis zum 15. September 2018 läuft die Frist für die erste Runde: Antragsberechtigt sind u.a. lokale Initiativen, Gesellschaften des privaten Rechts ohne städtische Beteiligung, Vereine, Arbeits- und Interessengemeinschaften, Selbsthilfegruppen oder Netzwerke.

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, Leben und Arbeiten in den Stadtteilen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken: WiN bietet dazu finanzielle Unterstützung in den Bereichen Stadtentwicklung, Arbeitsmarkt und Soziales, Jugend, Kultur, Umweltschutz und Sport. Jeweils 100.000 Euro stehen dabei pro Bezirk und pro Jahr zur Verfügung. Je Projekt können bis zu 5.000 Euro beantragt werden, der Eigenanteil beträgt fünf Prozent. „Nach den Bürgerversammlungen müssen sich die Vergabeausschüsse konstituieren und dann können wir zeitnah die Vorstellungsrunden mit anschließender Entscheidung über die Förderung der Projekte anstreben“, sagt Martina Tietjen, Leiterin des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik, das für die Abwicklung des Programms zuständig ist. Mit ersten Bewilligungsbescheiden kann im Herbst gerechnet werden. Eine zweite Antragsfrist ist dann für Beginn 2019 geplant.

Die Richtlinien, das aktuelle Antragsformular und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Magistrats (http://www.bremerhaven.de/meer-erleben/buerger-haus/wohnen-in-nachbarschaften.23904.html) abrufbar.

Um bei der Antragstellung zu helfen und Fragen zu beantworten steht der WiN-Koordinator des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags von12:00 bis 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zur Verfügung:

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven

 0471 5902706
 win@magistrat.bremerhaven.de
Stadthaus 1, 3. OG, Zimmer 300a

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