Klage zurückgezogen: Verwaltungsgericht Bremen stellt BIW-Verfahren gegen Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 10. Mai 2015 ein

Nachdem bereits die Stadtverordnetenversammlung im Februar diesen Jahres den Einspruch der Wählervereinigung "Bürger in Wut" gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2015 als unbegründet zurückgewiesen hatte, stellte das Verwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 9. November 2016 nun das Klageverfahren ein. BIW selbst hat die Klage zurückgezogen und trägt nach diesem Beschluss auch die Kosten des Verfahrens.

Die von der Wählervereinigung gerügten Wahlfehler wurden sowohl durch die im Rahmen der Beweisaufnahme durchgeführte Nachzählung der Stimmzettel als auch durch die Ausführungen des Staatsgerichtshofs Bremen im Rahmen der Wahlanfechtung der AfD gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vollends entkräftet. Stadtwahlleiter Claus Polansky äußert sich zufrieden: „Die eindeutigen Aussagen des Staatsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft im Wahlbereich Bremerhaven haben unsere Rechtsposition überzeugend untermauert. Somit steht das Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung nach eineinhalb Jahren endlich fest.“

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