Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege öffnen ab dem 3. Mai 2021

Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege in Bremerhaven wechseln ab Montag, dem 3. Mai 2021, von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb.

Trotz weiterhin hoher Infektionsentwicklung liegt die Inzidenz in Bremerhaven derzeit stabil unterhalb der vom Bundesinfektionsschutzgesetz vorgegeben Marke von 165. Der exponentielle Anstieg der Infektionen ist nach Einschätzung des Krisenstabs derzeit gebremst. Diese Aussage ermöglicht nun die vorsichtige Öffnung der Krippen, Kitas, Horte und der Kindertagespflege.

- Die Betreuung erfolgt möglichst – auch im Früh- und Spätdienst – innerhalb der Stammgruppen. Zwei Gruppen können übergreifend arbeiten. Das heißt maximal bilden 40 Kinder eine Kohorte.
- Eine Trennung der Kohorten im Innen- und Außenbereich ist jederzeit sichergestellt.
- Der Personaleinsatz erfolgt konstant in den jeweiligen Kohorten.
- Der Betreuungsumfang für alle Kinder umfasst mind. 20 Wochenstunden. Ausnahmen sind Fälle von Kindeswohlgefährdung, Kinder mit besonderem Förderbedarf und begründete Härtefälle.
- Darüber hinaus zur Verfügung stehende Betreuungskapazitäten werden vorrangig Kindern von berufstätigen Eltern angeboten.
- Die Verpflegung der Kinder erfolgt möglichst innerhalb der Stammgruppe. Die Mittagsverpflegung für alle Kinder ist möglichst sicherzustellen.
- Ausflüge von Stammgruppen ‚an der frischen Luft‘ sind unter Beachtung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich.

Stadtrat Michael Frost als zuständiger Dezernent für das Amt für Jugend, Familie und Frauen appelliert an die Mitwirkung der Eltern und bittet um Durchführung der Schnelltests, die allen Familien von den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Frost: „Durch die Testungen wollen wir einen Anstieg der Infektionsverbreitung verhindern, der anderenfalls zu einer Rückkehr zur Notbetreuung führen könnte. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Einrichtungen wieder in die Notbetreuung wechseln müssen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt.“

Alle Eltern werden durch ihre Einrichtungen über die genauen Regelungen informiert. Bei übergeordneten Fragen stehen die Mitarbeiter:innen der Abteilung Kinderförderung unter  0471 5902506,  0471 5902409 und  0471 5902408 oder unter  Kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de zur Verfügung.

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