Jugendarbeitsschutzgesetz: Neue Regelung für die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen

Ab dem 1. Januar 2013 muss ein Termin im Gesundheitsamt Bremerhaven für die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vereinbart werden.

Auch für die Ausgabe von Ersatz-Untersuchungsberechtigungsscheinen für verloren gegangene Berechtigungsscheine ist die persönliche Vorstellung des Jugendlichen oder Personensorgeberechtigten notwendig. Auch hierfür muss ein Termin vereinbart werden.

Terminvereinbarungen sind unter den folgenden Telefonnummern möglich:

 Frau Sell: 590-2638

Frau Root: 590-2968

Frau Lange-Schau/ Frau Czichon-Körtge: 590-2282

 Das Gesundheitsamt Bremerhaven ist nur zuständig für die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen an Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Bremerhaven.

Jugendliche, die im Landkreis wohnen, müssen sich nach wie vor an ihr zuständiges Gemeindebüro wenden.


Information über die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine, die
ärztlichen Untersuchungen sowie Ansprechpartner bezüglich der Abrechnung der
Berechtigungsscheine sind im Internet unter /
zugänglich.

 

 

 

 

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