Jobcenter bekämpft Leistungsmissbrauch

Das Jobcenter Bremerhaven hat im Jahr 2010 insgesamt 778 Fälle von Sozialleistungsmissbrauch festgestellt. In 384 Fällen wurde Anzeige erstattet.

Die Mehrzahl der aufgedeckten Fälle betraf verspätete Abmeldungen in Arbeit und das Erzielen von Einkünften, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen.

„Leistungsmissbrauch lohnt sich nicht“ betont der Geschäftsführer des Jobcenters Friedrich-Wilhelm Gruhl. Mittlerweile sind die Möglichkeiten der Aufdeckung durch diverse Datenabgleichverfahren mit anderen Sozialversicherungsträgern erheblich ausgeweitet worden, sodass jeder Missbrauch irgendwann zu Tage tritt.

Nach dem Sozialgesetzbuch ist jeder Bezieher von Sozialleistungen verpflichtet, dem Jobcenter alle Umstände, die die Höhe der Leistung beeinflussen können, sofort mitzuteilen. Diese Tatbestände reichen vom Umzug in eine andere Wohnung bis zur Aufnahme eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung.

Das Jobcenter Bremerhaven ist für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes 2 und der Unterkunftkosten (Mieten) zuständig. Diese Leistungen erhielten im Dezember 2010 in der Stadt Bremerhaven rund 14.650 Menschen.

Friedrich-Wilhelm Gruhl

Geschäftsführer

Tel.: 0471/1428-500

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