Hygienebelehrung nun als Online-Verfahren

Coronabedingt haben insbesondere Einrichtungen mit Gastronomiebetrieb wirtschaftliche Einbußen erlitten.

Umso erfreulicher ist für die gesamte Lebensmittelbranche die Rückkehr zu einem hoffentlich bald wieder eintretenden Normalbetrieb. Für alle, die nunmehr erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es aber, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe wurden bisher als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Aufgrund der Pandemie ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden. „Unser Gesundheitsamt ist froh, die Hygienebelehrung ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit werden wir in vollem Umfang dem Anspruch der sogenannten „Digitalen Transformation“ gerecht“, führt der Amtsarzt und Leiter des städtischen Gesundheitsamtes Ronny Möckel aus.

Über das Verfahren können Termine innerhalb der jeweils nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 16 Sprachen angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Weitere Informationen gibt es hier.

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