Höhere Kinderzulage: Eltern sollten sich Zuschlag nicht entgehen lassen

Einkommensschwache Familien mit Kindern sollten sich ihren möglichen Anspruch auf einen Kinderzuschlag nicht entgehen lassen. Zusätzlich zum Kindergeld können gering verdienende Eltern von der Familienkasse bis zu 140 Euro pro Kind erhalten, damit sie nicht in die Sozialhilfe oder Hartz IV abrutschen. Darauf weist der Dezernent für Jugend und Familie, Stadtrat Melf Grantz, hin.

Der Zuschlag wird seit Anfang 2005 als Ergänzung zum eigentlichen Kindergeld gezahlt, das der Bund zum 1. Januar 2009 auf je 164 Euro für das 1. und 2. Kind sowie je 195 Euro für jedes weitere Kind aufgestockt hat. Die zusätzliche Finanzspritze richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar den eigenen Unterhalt bestreiten können, aber nicht genug Geld für ihre Kinder haben. Durch Änderungen bei der gesetzlichen Regelung bekommen seit Herbst 2008 mehr Familien als bisher den Zuschlag. Gleichzeitig sanken die Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen. Wer Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II hat, kann die Zulage allerdings nicht beanspruchen.

Den Antrag können Eltern für ihren unverheirateten Nachwuchs stellen, wenn er bei ihnen lebt und nicht älter als 25 Jahre alt ist. Die monatlichen Einnahmen der Eltern müssen die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende erreichen. Einkommen und Vermögen dürfen eine obere Grenze nicht übersteigen, die nach einem besonderen Schlüssel errechnet wird. Als Höchstsatz des Kinderzuschlags gibt es 140 Euro monatlich, bei mehreren Kindern einen Gesamtzuschlag.

Stadtrat Grantz rät, auf jeden Fall einen Antrag bei der Familienkasse Bremen (Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen,  0421 1782938) zu stellen, da vor allem bei der Höchsteinkommensgrenze detaillierte Kenntnisse gefragt sind. "Das gilt vor allem für Familien", so der Dezernent, "die den Kinderzuschlag zum ersten Mal erhalten können."


INFO

Wie Eltern den Kinderzuschlag beantragen können

o Antragsformulare gibt es bei der Familienkasse Bremen oder im Internet unter www.kinderzuschlag.de
o Aktuelle Informationen über die Dienste und Leistungen der Familienkasse Bremen auch unter www.familienkasse.de
o Kinderzuschlagsrechner beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de

 

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