Geschützter Baumbestand: Umweltschutzamt gibt wichtige Hinweise

Bäume und Gehölze sind ein oft genutztes gestalterisches Element in Hausgärten und Grünflächen.

Im Land Bremen sind die meisten Laubbaumarten ab einem Stammumfang von 120 cm geschützt. Damit ist sowohl das Roden als auch das Schneiden der Bäume genehmigungspflichtig. Konkret ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Maßnahmen im Wurzelbereich unterhalb der Krone geschützter Bäume.

In den vergangenen Wochen hat die Naturschutzbehörde vermehrt massive Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen wahrgenommen. Die Behörde erinnert daher private Eigentümerinnen und Eigentümer an die Pflicht, vor dem Schnitt eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde einzuholen. In einzelnen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass die geplanten Maßnahmen vor Ort besprochen werden. Die Beratung erfolgt kostenlos. Erst für einen schriftlichen Bescheid wird eine Gebühr erhoben.

Bei allen Maßnahmen an Bäumen sind zusätzlich die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. In Höhlungen, an Astabbrüchen, sich lösender Rinde oder in Spalten im Holzkörper leben oft geschützte Tierarten. Hierüber informiert das Umweltschutzamt in einem neuen Merkblatt.

„Im städtischen Raum sind Bäume als Lebensraum für Tiere sehr wichtig“, erklärt Stadtrat Dr. Ulf Eversberg, Dezernent für das Umweltschutzamt. „Mit dem Merkblatt gibt das Umweltschutzamt wichtige Hinweise, wie die Lebensräume geschützt und gefördert werden können. Damit können wir alle aktiv zur biologischen Vielfalt in unserer Stadt beitragen.“

Der Flyer ist beim Umweltschutzamt (Grashoffstraße 7) erhältlich und kann unter https://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/94/Artenschutz_B%C3%A4ume1659617321.pdf(PDF 4,6 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)heruntergeladen werden.

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