Für die Kunden ändert sich nichts: Jobcenter erhält neue Rechtsform

Die Rechtsform ist neu, der Name ändert sich geringfügig: Das Jobcenter Bremerhaven übernimmt zum 1. Januar 2011 als "Gemeinsame Einrichtung" von Stadt und Agentur für Arbeit die Aufgaben der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Job-Center. Beide Partner setzen damit ihre fast sechsjährige Zusammenarbeit bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen fort. Für die Hilfeempfänger bleibt jedoch alles beim Alten, versichert Sozialstadtrat Melf Grantz als Vorsitzender der Trägerversammlung.

Der Magistrat gab heute (Mittwoch) grünes Licht für das neue Jobcenter. Durch die Rechtsform einer Gemeinsamen Einrichtung anstelle der bisherigen Arbeitsgemeinschaft soll die Kooperation von Stadt und Arbeitsagentur bei der Bearbeitung der Hartz-IV-Leistungen verfassungsrechtlich unbedenklich werden. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zur Reform der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) für Langzeitarbeitslose eine gesetzliche Neuregelung zum Jahreswechsel 2010/2011 verlangt. Daraufhin legte der Bundestag im Juni im Sozialgesetzbuch II fest, dass die Organisationsstruktur einer Gemeinsamen Einrichtung von Kommune und Arbeitsagentur künftig der Regelfall sein sollen. Als Ausnahme können sich die Kommunen allerdings auch für die Möglichkeit entscheiden, die Arbeitssuchenden allein zu betreuen.

Doch, so Grantz: „Stadt und Agentur für Arbeit waren sich in den konstruktiven Verhandlungen schnell einig, die bewährte Zusammenarbeit fortzusetzen.“ Dadurch könne das gemeinsame Jobcenter den Kundinnen und Kunden wie bisher einen optimalen Service aus einer Hand bieten, betont der Leiter der Arbeitsagentur, Roland Dupák. Durch die Gründung der Gemeinsamen Einrichtung ändere sich für die Leistungsbezieher nichts.

Der neuen Trägerversammlung, die sich am 11. Januar 2011 für fünf Jahre konstituiert, gehören künftig jeweils fünf Vertreter beider Partner an. An der Spitze des Gremiums wird der künftige Oberbürgermeister Grantz stehen, der den Vorsitz der Trägerversammlung wieder abgibt, wenn sein Nachfolger als Sozialstadtrat sein Amt angetreten hat. Geschäftsführer des Jobcenters bleibt Friedrich-Wilhelm Gruhl.

Bei der Neuregelung sind einzelne Aufgaben ausgeklammert, um die sich die Stadt Bremerhaven in eigener Regie kümmern wird. So behält sie die Zuständigkeit für Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs), Schuldner-, psychosoziale und Suchtberatung sowie die berufliche Eingliederung von Migranten mit besonderen Problemen. Die Schuldnerberatung soll im Auftrage der Stadt eine Tochtergesellschaft des Arbeitsförderungs-Zentrums (AFZ) übernehmen.

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