Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze

Der Magistrat fördert Unternehmen und Betriebe in Bremerhaven bei der Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzangebots

Auch für das Ausbildungsjahr 2020 fördert das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik wieder Unternehmen und Betriebe bei der Bereitstellung und Besetzung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes in Bremerhaven. Die finanzielle Förderung in Höhe von 2.000 Euro pro Ausbildungsjahr richtet sich an Unternehmen und Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitenden und dem Ausbildungsstandort in Bremerhaven. „Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Attraktivität Bremerhavens als Ausbildungsstandort zu erhöhen und gute berufliche Perspektiven für junge Bremerhavenerinnen und Bremerhavener zu schaffen“, so Oberbürgermeister Melf Grantz als für das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik zuständiger Dezernent. Martina Tietjen, Leiterin des Amts ergänzt: „Mit der Förderung können wir auch kleinere Betriebe dabei unterstützen, Ausbildungsmöglichkeiten in der Stadt zu schaffen. Jeder zusätzliche Ausbildungsplatz ist wichtig!“

Für welche Ausbildungsplätze gilt die Förderung? Es muss sich um einen dualen Ausbildungsberuf handeln, der durch das Berufsbildungsgesetz bzw. die Handwerksordnung anerkannt wird. Als zusätzlich gilt der Ausbildungsplatz dann, wenn mit diesem eine Auszubildende oder ein Auszubildender mehr eingestellt wird, als der Betrieb im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ausgebildet hat. Die Auszubildenden müssen mindestens drei Monate vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit ihrem Hauptwohnsitz in Bremerhaven gemeldet sein.

Als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und Betriebe steht Peter Bober, Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik, zur Verfügung:

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
Stadthaus 1, 2. Etage, Zi. 203
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
 0471 5902941
 peter.bober@magistrat.bremerhaven.de

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