Erweitertes Angebot der Notbetreuung für Kinder

Nach den heutigen (3. April 2020) Beschlüssen des Senats kann die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten der „systemrelevanten Infrastruktur“ in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Teilen erweitert werden.

Stadtrat Michael Frost: „Galt bislang die Regelung, dass beide Elternteile in einem der relevanten Bereiche beschäftigt sein müssen, gelten nun vor allem für die Beschäftigten des Gesundheitswesens erleichterte Regelungen.“

Künftig sei es ausreichend, dass ein Elternteil in diesem Bereich beschäftigt ist, dem neben Ärztinnen/Ärzten und dem Pflegepersonal auch ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Beschäftigte der Kliniken, Labore, Praxen und Apotheken usw. zugerechnet werden.

Erweitert wurde der Kreis der Beschäftigten, die zur weiteren systemrelevanten Infrastruktur gehören. Für sie gilt jedoch weiterhin die Regelung, dass – abgesehen von Alleinerziehenden – beide Elternteile in diesen Bereichen beschäftigt sein müssen und nicht über eine andere Betreuungsmöglichkeit verfügen.

Die neue Regelung gilt ab Montag, den 06.April 2020.

Im Bereich der Kindertagesbetreuung können die Eltern sich direkt mit ihrer Einrichtung in Verbindung setzen. Alternativ stehen zentrale Rufnummern und ein Email-Kontakt zur Verfügung:

Telefon:  0471 590 2408 und  0471 590 2506;
 Kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de

Aufgrund der Osterferien werden Eltern von Schulkindern gebeten, sich für die Anmeldung an das Schulamt zu wenden:

 0152 5633 9635 und  Schulamt-aktuell@magistrat.bremerhaven.de