Erstattung von Abwassergebühr bei Gartenwasserzählern

In diesen Tagen beantragen viele Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer die Erstattung ihrer Abwassergebühr bei Gartenwasserzählern.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven seit dem 1. Januar 2021 aus gebührenrechtlichen Gründen gezwungen ist, eine dem Aufwand entsprechende Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese beträgt nach der allgemeinen Kostenverordnung für Erstattungsanträge im Regelfall 10,00 Euro.

Vor Einreichung des Antrags sollten die Besitzerinnen und Besitzer daher prüfen, ob nach Abzug der Verwaltungsgebühr ein Erstattungsbetrag bestehen bleibt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven unter  0471 9800222 zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es hier.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben