Erläuterung des Stufenplans zur Priorisierung der COVID-19-Impfung für Bremerhaven

Bremerhavener Praxisinhaber/innen (Physiotherapeut/in, Logopäd/in, Ergotherapeut/in oder medizinische Fußpfleger/in) sollen sich beim Gesundheitsamt unter bestimmten Voraussetzungen melden.

Die Impfungen in Bremerhaven erfolgen in der Reihenfolge der Priorisierungsvorgaben der Bundesimpfverordnung und ergänzender landesseitiger Vorgaben. Aktuell werden die Gruppen der Stufe 1 geimpft. Hierzu zählen Personen über 85 Jahre (ca. 70% der Zielgruppe haben bereits Impftermine erhalten), Personen über 80 Jahre (Briefversand zur Impfterminvereinbarung erfolgt), Bewohner/innen von Alten- und Pflegeeinrichtungen (bereits ca. 80% Erstimpfung erhalten), Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (u.a. Impfungen für exponiertes Personal in Kliniken, priorisierte Arzt- und zahnärztliche Praxen und Rettungsdienst gestartet), Personal in medizinischen Einrichtungen mit engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen (u.a. mobile Impfteams, Palliativmedizin, Impfungen gestartet) und Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege (Impftermine bereits angeboten).

In der Stufe 1 sind noch Personengruppen zu impfen, die Tätigkeiten in Senioren- und Altenpflegeheimen an den Patienten durchführen. Hierzu zählen insbesondere auch Personen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Physiotherapeut/in, Logopäd/in, Ergotherapeut/in oder medizinische Fußpfleger/in tätig sind. Bei Vorliegen einer regelmäßigen therapeutischen Tätigkeit in Einrichtungen der stationären Pflegeheime zählen auch diese Personengruppen zum Kreis der Impfberechtigten in der ersten Prioritätsgruppe.

Um der notwendigen und gewünschten Impfgerechtigkeit zu entsprechen, werden diese Therapeut/innen nur bei Anmeldung über Ihren Arbeitgeber geimpft. Dieser muss auch den Nachweis des Einsatzes der Therapeut/innen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Bremerhaven bestätigen. Für Arbeitgeber mit Dienstsitz außerhalb Bremerhavens gelten geänderte Nachweispflichten für den Einsatz Ihrer Therapeut/innen in Bremerhaven. Informationen hierzu, Anmeldungen und weitere Informationen zum Nachweis sind unter  Physio-Impfzentrum@magistrat.bremerhaven.de zu erfragen.

In der folgenden Stufe 2 werden Personen im Alter ab 75 Jahren, Personen mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, Personen (in Institutionen) mit einer Demenz oder einer geistigen Behinderung sowie Personen mit einem Down-Syndrom geimpft. Auch hier sind die Planungen zur Erfassung der Personengruppen bereits gestartet.

Es folgen weitere Stufen der Priorisierung, unter anderem auch Personengruppen mit definierten Vorerkrankungen.

Durch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der Impfstoffe kann es in der Reihenfolge der Impfprioritäten zu Verschiebungen kommen. Der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca ist nur für Personen im Alter von 18-64 Jahren zu verimpfen, die Impfstoffe von BioNTech und Moderna finden Anwendung bei den über 65-jährigen. „Je nach Impfstoffverfügbarkeit kann dies dazu führen, dass bereits Personen ab der Stufe 2 mit einem Alter unter 65 Jahren mit AstraZeneca geimpft werden, obwohl Personengruppen der Stufe 1 über 65 Jahre aufgrund nicht ausreichender Impfstoffe noch keinen Impftermin erhalten haben“, so der Leiter des Bremerhavener Krisenstabes und des Gesundheitsamtes, Ronny Möckel.

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