Erhaltungsgebiet Goethequartier

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven hat im März 2019 den Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung für das „Goethequartier einschließlich der Hafenstraße in Bremerhaven-Lehe“ gefasst.

Dadurch wird das Gebiet bei zukünftigen Bauvorhaben vor ungewollten nachteiligen Veränderungen geschützt, um so der Zerstörung des ortsbildprägenden Charakters entgegenzuwirken. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart des Gebietes mit seinen Hausfassaden, die im Zeitraum zwischen 1890 und 1945 entstanden sind, zu schützen.

Deshalb ist im Erhaltungsgebiet von Hauseigentümerinnen und -eigentümern zukünftig zu beachten, dass sie bei geplanten Veränderungen an der „äußeren Hülle“, beispielsweise an der Fassade oder dem Dach, dem Einbau von Fenstern, einem Bau, Abriss oder einer Nutzungsänderung ihres Gebäudes, vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt einholen müssen. Dies betrifft auch Baumaßnahmen, die ansonsten gemäß den Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei wären.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt zur Erhaltungssatzung „Goethequartier einschließlich Hafenstraße“ auf unserer Internetseite Stadtplanungsamt .

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