Erfolgreich gegen verwahrloste Immobilien vorgegangen - Bremerhaven zieht positive Bilanz

Mit dem Vorkaufsortsgesetz hat die Stadt Bremerhaven ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, um gegen Hausbesitzer vorzugehen, die ihre Immobilien verwahrlosen lassen. Im Rahmen eines Pressegesprächs haben Oberbürgermeister Melf Grantz und der Leiter des Stadtplanungsamtes, Norbert Friedrich, am heutigen Freitag (22. Januar 2016) eine positive Bilanz der städtischen Entwicklung bei so genannten "Schrottimmobilien" seit dem Jahr 2011 gezogen.

Insgesamt hatte die Stadt Bremerhaven im Rahmen des mittlerweile zweiten Vorverkaufsortsgesetzes 18 Immobilien gelistet, deren Zukunft geklärt werden sollte. Zehn der verwahrlosten Mehrfamilienhäuser konnten bereits abgearbeitet werden. Nach dem Ankauf durch die Stadt, wurden die Häuser entweder abgerissen oder erfolgreich wieder an Investoren verkauft. Das weitere Vorgehen bei den acht verbliebenen Gebäuden aus dem Vorkaufsortsgesetz 2011 ist weitgehend geklärt.

„Das Vorverkaufsortsgesetz hat sich als richtiges Mittel erwiesen, um den Besitzern von verwahrlosten Immobilien in unserer Stadt eine Grenze aufzuzeigen und gezielt in die Stadtteilentwicklung eingreifen zu können“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD). Im Vorverkaufsortsgesetz 2011 wurden Häuser in den Stadtteilen Lehe, Geestemünde sowie in der „Alten Bürger“ in Mitte erfasst.

„Wir haben durch unsere Initiative den Problemdruck in diesen Stadtteilen deutlich reduziert und den Faktor Schrottimmobilie als Investitionshemmnis an den betreffenden Orten beseitigt“, ergänzte der Leiter des Stadtplanungsamtes, Norbert Friedrich. Neben dem Abriss von Häusern, der Zwischennutzung von Baulücken oder Baulückenschließungen habe sich vor allem auch die Haussanierung durch Privatinvestoren deutlich verstärkt.

„Wir wollen in einem 3. Vorkaufsortsgesetz weitere verwahrloste Häuser listen, die dann gezielt angegangen werden. Maximal werden es 20 Gebäude sein. Bis zu sechs Gebäude davon werden in der übergreifenden Abarbeitung aus der Liste von 2011 übernommen“, erläuterte OB Grantz. „Bei weiter anhaltender privater Nachfrage bei Sanierungsobjekten wäre die positivste Folge aus dem 3. Vorkaufsortsgesetz, dass die Quartiere beginnen, sich selbst zu revitalisieren. Die gesamte Initiative zum Thema „Schrottimmobilien“ ist ein Erfolg und dafür danke ich allen Beteiligten.

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