Die Stadt Bremerhaven sucht Schöffinnen und Schöffen

In diesem Jahr findet wieder die Schöffenwahl statt.

Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre. Bewerben kann sich jeder, der bereits zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

„Das Amt eines Schöffen bzw. einer Schöffin ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, weil die Ehrenamtlichen an der Urteilsfindung an den Strafgerichten des Erwachsenenstrafrechts gleichberechtigt neben den Berufsrichtern mitwirken. Wir hoffen auf viele Bewerberinnen und Bewerber, die bereit sind, dieses für die Justiz wichtige Amt zu bekleiden. Zusätzlich bedeutet die Übernahme dieses Ehrenamtes gesellschaftliches Engagement und Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit“, so Bürgermeister Torsten Neuhoff als zuständiger Dezernent.

Das Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist bis zum 17. April 2023 an den Magistrat der Stadt Bremerhaven, Rechts- und Versicherungsamt, Stadthaus 3, Zimmer 205, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven zu richten. Während der Geschäftszeiten (montags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, dienstags bis donnerstags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) kann die Bewerbung auch persönlich abgegeben werden. Das Formular gibt es hier.

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