Das digitale Standesamt: Daten werden jetzt elektronisch erfasst

Für das Bremerhavener Standesamt bricht das digitale Zeitalter an. Als erstes Standesamt im Lande Bremen wird es Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle künftig nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch in den Personenstandsregistern beurkunden. Oberbürgermeister Melf Grantz als zuständiger Dezernent und Amtsleiterin Susanne Junge stellen das neue Verfahren bei einem Pressegespräch am 4. Juli vor.

Zum ersten Mal wird laut OB Grantz im Standesamt der Seestadt bundesweit ein elektronisches Personenstandsregister mit einem Programm zur Langzeitarchivierung eingesetzt, das nach den technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurde. Dabei mussten in einem Pilotprojekt die Vorschriften des BSI für die langfristige Aufbewahrung der sensiblen Daten eingehalten werden.

„Ein elektronisches Personenstandsregister hat den Vorteil, dass die Daten schnell zu finden und für weitere Beurkundungen und die Ausstellung weiterer Urkunden sofort verfügbar sind“, sagt Amtsleiterin Junge. Außerdem sollen künftig, spätestens ab 2014, die Standesämter untereinander, aber auch mit anderen Stellen elektronisch kommunizieren.

Die Kerndaten werden unter Berücksichtigung der hohen gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen zwischen den Ständesämtern gegenseitig übermittelt. Auf diese Weise ist beispielsweise die überregionale Ausstellung von Urkunden für den Bürger möglich. „Voraussetzung ist natürlich“, so Susanne Junge, „dass der Registereintrag beim betreffenden Standesamt elektronisch geführt wird.“ Eine elektronische Übermittlung der Urkunden direkt an den Bürger sehe der Gesetzgeber jedoch nicht vor.

Mit der Umstellung auf das elektronische Register wird es auch weiterhin noch Papierregister im Standesamt Bremerhaven geben. Die Register müssen bis zu 110 Jahre fortgeführt werden. Amtsleiterin Junge: „Im Archiv des Standesamtes stehen also derzeit Geburtenregister ab 1901. Somit müssen noch eine lange Zeit handschriftliche Eintragungen in diesen Altregistern vorgenommen werden.“

Ziel sei es, auch die Papierregister ins elektronische Register zu überführen. Für eine solche Nacherfassung fehle es zum Teil jedoch noch an gesetzlichen Vorgaben. Das Standesamt werde zunächst die seit dem 1. Januar 2009 in Papierform beurkundeten Personenstandsfälle („Übergangsbeurkundungen“) digitalisieren.

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