Bundestagswahl 2021: Vorbereitungen für Urnengang laufen auf Hochtouren

Der Countdown für die Bundestagswahl 2021 läuft.

In Bremerhaven können am 26. September 2021 rund 78.500 Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Wer seine Erst- und Zweitstimme früher abgeben möchte, kann die Briefwahl nutzen und so schon vorher den Stimmzettel ankreuzen. Voraussichtlich ab der 34. Kalenderwoche wird allen Wahlberechtigten, die am Stichtag 15. August 2021 mit Hauptwohnung in Bremerhaven gemeldet waren, die Wahlbenachrichtigung zugehen. Insgesamt sind in Bremerhaven 78.576 Personen zur Wahl aufgerufen. Darunter sind 3.919 Erstwähler:innen für den Bundestag.

Im Vergleich zur Bundestagwahl im Jahr 2017 ist die Zahl der Wahlberechtigten in Bremerhaven um mehr als 2.000 Personen gesunken. Während sie vor vier Jahren bei 80.865 lag, sind bei der bevorstehenden Bundestagswahl 78.576 Bürger:innen wahlberechtigt. Das entspricht einem Minus von 2.289 Wahlberechtigten.

Insgesamt gibt es 75 Urnenwahlbezirke. Das zugeordnete Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. In allen Wahllokalen werden aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie alle erforderlichen Hygienemaßnahmen getroffen, so gilt insbesondere Masken- und Abstandspflicht. Die Wähler:innen werden gebeten, einen eigenen Stift zur Wahl mitzubringen.

Im Vergleich zu vorherigen Wahlen gibt es Veränderungen in folgenden Wahllokalen:

  • Im Ortsteil Schierholz wird in der Kindertagesstätte Spadener Straße statt 2 nur 1 Wahllokal eingerichtet. Dafür wird ein zusätzliches Wahllokal bei den Elbe-Weser-Werkstätten im Wäsche-Service-Center eingerichtet.
  • Die beiden Wahllokale im Schulzentrum Geschwister Scholl ziehen um in den Neubau Pestalozzistraße/Justus-Lion-Weg.
  • Ein Wahlbezirk (212/03) wird von der Allmersschule zurück in das Gemeindehaus der Marienkirche, An der Mühle, verlegt. Der Wahlbezirk 212/06 verbleibt in der Allmersschule.

Wahlberechtigte sollten daher anhand der Wahlbenachrichtigung prüfen, ob sich das bisherige Wahllokal geändert hat. Wer sich gegen die Urnenwahl entscheidet, kann ab sofort bis spätestens 24. September 2021 (18.00 Uhr) die Unterlagen für die Briefwahl anfordern. Lediglich im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) möglich. Die Briefwahlunterlagen können online, persönlich oder schriftlich angefordert werden. Hier können die Unterlagen online angefordert werden. Persönlich können die Unterlagen bei folgenden Ausgabestellen beantragt werden:

ehem. Bürgerbüro Mitte, Hanse Carré
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

oder im

Stadthaus 5, Bürgerbüro Nord
montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

In beiden Ausgabestellen stehen Wahlkabinen für eine Stimmabgabe vor Ort bereit.

Eine Terminvereinbarung ist für die Abholung der Briefwahlunterlagen in Bremerhaven nicht erforderlich. Aber auch hier gelten die allgemeinen Corona-Regeln, insbesondere Maskenpflicht und Abstand halten. Wähler:innen werden auch hier gebeten, möglichst einen eigenen Stift mitzubringen.

  • Schriftlich können die Briefwahlunterlagen mit dem vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angefordert werden oder formlos. Dabei sind unbedingt Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Meldeanschrift anzugeben.
  • Wer für einen anderen Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen will, benötigt dafür eine entsprechende Vollmacht.
  • Alle Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt im Stadthaus 1 eingegangen sein. Eine Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei den Ausgabestellen ist während der jeweiligen Öffnungszeiten ebenfalls möglich.

Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel für Sehbehinderte sowie weitere Informationen erhalten Sie unter der Hotline  0471 5904040. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

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