Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen

Die Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 ist auch per Briefwahl möglich, darauf weist der für die Wahlen zuständige Bereich des Bürger- und Ordnungsamts hin.

Der Antrag auf Briefwahl sollte so schnell wie möglich gestellt werden, damit die dafür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei den Antragstellenden eintreffen. Die Briefwahl ist insbesondere in Pandemiezeiten ein wichtiges Instrument, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.

Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch online (www.bremerhaven.de/briefwahl ) erfolgen, allerdings nicht telefonisch. Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im ehemaligen Bürgerbüro Mitte, Hanse-Carré (Mo.- Fr. 9- 13 und 14-17 Uhr, Sa. 10 – 13 Uhr) und im Bürgerbüro Nord, Stadthaus 5 (Mo.- Fr. 8 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr, montags bis 17 Uhr) beantragt und abgeholt werden.

Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass auch in Zeiten der Pandemie alle 75 Wahllokale geöffnet sind, so dass man auch persönlich am Wahltag (26. September 2021) im Wahllokal seine Stimme abgeben kann. Es werden dort alle erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen getroffen (Spuckschutzwände, Handdesinfektion, Lüften, Masken, Abstand, möglichst eigenen Stift mitbringen etc.), um eine sichere Stimmabgabe zu gewährleisten.

Bis Ende der 35 Kalenderwoche haben in Bremerhaven bereits über 12.000 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen erhalten. Das sind bereits jetzt mehr als bei der Bundestagswahl 2017 insgesamt. Vor vier Jahren hatten „nur“ 9838 Wahlberechtigte in Bremerhaven per Briefwahl ihre Stimmen abgegeben.

Allgemeine Hinweise:

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits erhalten haben sollten. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, 15:00 Uhr möglich. Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann auch direkt im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens am Wahltag, dem 26. September 2021, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 23. September 2021, abgeschickt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Eingangs.