Bremerhavener Doppelhaushalt genehmigt

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2022 den Bremerhavener Doppelhaushalt 2022/2023 genehmigt.

Der Haushalt 2022 wird am 28. Januar 2022 rechtskräftig. Damit enden die gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen der sogenannten haushaltslosen Zeit. „Bremerhaven ist nun bei der Bewirtschaftung des Haushalts voll handlungsfähig. Das ist in dieser von der Corona-Pandemie geprägten schwierigen Zeit sehr wichtig“, erklärt der Bremerhavener Stadtkämmerer, Bürgermeister Torsten Neuhoff. Für das Jahr 2022 beträgt das Haushaltsvolumen in Einnahmen und Ausgaben 783 Mio. Euro und für das Jahr 2023 766 Mio. Euro.

Steuern (2022: 134 Mio. Euro, 2023: 141 Mio. Euro) und Finanzzuweisungen aus Bremen (2022: 503 Mio. Euro, 2023: 518 Mio. Euro) sind die wesentlichen Einnahmepositionen. Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie dürfen voraussichtlich letztmalig Kredite (2022: 64 Mio. Euro, 2023: 38 Mio. Euro) als verfassungsrechtlich erlaubte Ausnahme von der Schuldenbremse aufgenommen werden. Auf der Ausgabenseite sind dies Personalausgaben für Schulen (2022: 159 Mio. Euro, 2023: 163 Mio. Euro), Polizei (2022: 47 Mio. Euro, 2023: 49 Mio. Euro) und übrige Verwaltung (2022: 169 Mio. Euro, 2023: 172 Mio. Euro). Hinzu kommen Sozialleistungsausgaben (2022: 188 Mio. Euro, 2023: 191 Mio. Euro), sonstige Sachausgaben (2022: 146 Mio. Euro, 2023: 147 Mio. Euro) und Ausgaben für Investitionen (2022: 51 Mio. Euro, 2023: 44 Mio. Euro).

Bis zum Juni 2022 wurde Bremerhaven vom Senat in Bremen gebeten, darzulegen, wie die zum Haushaltsausgleich eingestellten globalen Minderausgaben von minus 14 Mio. Euro im Haushaltsvollzug 2022 aufgelöst werden sollen. Bürgermeister Torsten Neuhoff: „Die Auflösung der globalen Minderausgaben ist kein Selbstgänger und wird noch einiger Anstrengungen bedürfen.“

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