Bremerhaven bekommt einen „Platz der Kinderrechte“

Im September 2017 wurde in Höhr-Grenzhausen (Rheinland-Pfalz) der erste „Platz der Kinderrechte“ in Deutschland eingeweiht.

In immer mehr Städten werden öffentliche Plätze den Rechten von Kindern gewidmet. Die UN-Kinderrechtskonvention ist vor 30 Jahren ratifiziert worden, Deutschland hat sie im März 1992 unterzeichnet. Kinderrechte sind in der Bremer Landesverfassung verankert und die Bremerhavener Stadtverfassung schreibt Beteiligungsrechte von Kindern fest.

Öffentlich sichtbare Zeichen sollen dazu beitragen, die Kinderrechte konsequent umsetzen zu können und deren Beachtung zu erreichen. Die Kinderrechte müssen in den Alltag verankert und auf kommunaler Ebene gelebt werden. Ein öffentlicher Platz kann dabei helfen das Thema „Kinderrechte“ sichtbarer zu machen. Nach dem Vorbild von anderen Städten soll auch Bremerhaven einen Platz der Kinderrechte bekommen. Der Magistrat unterstützt dessen Einrichtung an einem geeigneten, zentralen Ort. Eine Identifizierung der Kinder und Jugendlichen mit einem zu schaffenden Platz der Kinderrechte, setzt deren Beteiligung bei den Planungen und der Umsetzung voraus. Es bedarf eines zeitlich ausreichenden Planungsverlaufes, der neben der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen auch die zuständigen Institutionen mit einbezieht. Dieser Prozess wird in Bremerhaven nunmehr eingeleitet und durch die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt begleitet.

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