Bildungs- und Teilhabepaket: Neue Anträge für Weiterbewilligung notwendig

Ab dem 1. Januar 2012 müssen die meisten Berechtigten für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neue Anträge stellen. Die Anträge müssen bis zum Monatsende eingegangen sein. Darauf weisen das Jobcenter und das Sozialamt hin. Durch die Unterstützung wird die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben der Stadt möglich - wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in Vereinen.

Eine Weiterbewilligung kann nur erfolgen, wenn die weitere Förderung bis zum 31. Januar beantragt wird. Berechtigt für den monatlichen Betrag von bis zu 10 Euro sind Kinder und Jugendliche als Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Wohngeld und Kindergeldzuschlag.

ALG II-Empfänger können Antragsvordrucke telefonisch unter 0471/1428-333 anfordern. Für alle anderen Leistungsberechtigten liegen die Antragsvordrucke im Sozialamt, Stadthaus 1, EG, Zimmer 18/19 aus. Die Vordrucke können auch über das Internet unter www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe.39152.html

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