Beneken: Alle Ausschüsse sind zu einer Fragestunde verpflichtet

Alle Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung sind seit dem 4. Februar verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu Fragen einzuräumen. Die müssen sich auf die Beratungsthemen und "andere Angelegenheiten der Stadt" beziehen. Das stellt Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken klar, nachdem es "offenbar Irritationen über den Inhalt und Ablauf der Fragestunden" gegeben habe.

Vor fünf Wochen hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in einem ersten Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung eine Einwohnerfragestunde einzuführen. Die Fragen müssen spätestens am fünften Arbeitstag vor der jeweiligen öffentlichen Sitzung beim Ausschussvorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

Die Fragestunde sei nicht „als Diskussionsforum oder als Gelegenheit zur Behandlung von Individualinteressen bzw. Sonderinteressen von Gruppen“ gedacht, unterstreicht Beneken. Als Fragesteller könnten somit nur Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger auftreten, jedoch nicht „juristische Personen, politische Parteien oder Stadtteilkonferenzen“.

In der Sitzung werden die Fragen vom Ausschussvorsitzenden beantwortet, so der Stadtverordnetenvorsteher, wobei es eine Diskussion über das Thema nicht gibt. Die Fragesteller haben die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen zum Gegenstand der ersten Frage zu stellen. Alles in allem dauert die Fragestunde höchstens 60 Minuten. Beneken: „Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren zur Fragestunde vor jeder Stadtverordnetenversammlung.“

In den nächsten Wochen soll über das Verfahren der Ausschuss-Fragestunde ausführlich informiert werden. So wird ein besonderer Menüpunkt „Einwohnerfragestunde“ auf dem Stadtportal www.bremerhaven.de / Stadt und Politik vorbereitet. Außerdem ist geplant, bei den Terminen im Sitzungskalender des Kommunalen Sitzungsdienstes die Abgabetermine für Fragen zu den Ausschuss-Sitzungen zu veröffentlichen. „Damit ein sachlich orientierter Ablauf des 1. Tagesordnungspunktes der Ausschuss-Sitzungen gewährleistet ist“, so Beneken, „wird sich der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 12. April mit den Grundsätzen für die Durchführung von Einwohnerfragestunden befassen.“

Darüber hinaus habe die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 3. Februar weitere Verbesserungen bei Bürgerbegehren beschlossen. So können Vertreter eines als zulässig anerkannten Bürgerbegehrens bei der Stadt beantragten, die Kosten für eine Beratung durch einen Anwalt bis zu 750 Euro zu übernehmen. Außerdem kündigt der Stadtverordnetenvorsteher für einen Bürgerentscheid ein Informationsheft an, in dem „alle Beteiligten kurz und sachlich ihre Haltung zu der zu entscheidenden Frage darlegen können“.

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