BAD 2 öffnet wieder

Am Montag, den 13. Juli 2020 beginnt der Badebetrieb mit Einschränkungen im BAD 2 in Geestemünde.

Das Hygienekonzept sieht täglich mehrere Zeitfenster für den Besuch sowie eine Auswahl an Aqua-Kursen vor. Eine Online-Registrierung für einen Schwimmbesuch oder eine Aqua-Kurs-Teilnahme ist unbedingt erforderlich. Der Saunabereich bleibt geschlossen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ins BAD 2.

Die Anzahl der Badegäste, die sich zeitgleich im BAD 2 aufhalten dürfen, ist begrenzt. Die Bädergesellschaft bietet deshalb für den Schwimmbadbesuch täglich mehrere Zeitfenster an. Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr und von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Samstags und sonntags stehen Zeitfenster von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Von Montag bis Freitag können auch einzelne Aqua-Kurse gebucht werden.

Die Registrierung für einen Schwimmaufenthalt oder eine Aqua-Kurs-Veranstaltung nimmt man bis zu zwei Tage vor dem geplanten Besuch auf der Internetseite www.baeder-bhv.de vor. Wenn das gewünschte Zeitfenster oder der Aqua-Kurs noch verfügbar ist, kann man sich registrieren und erhält einen Zugangscode. Diesen Code legt man in ausgedruckter Form oder auf dem Handy an der Kasse im BAD 2 vor. Bezahlt wird weiterhin vor Ort. Entspannungs-und Massageattraktionen wie Whirlpools, Nackenduschen etc. dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Der Saunabereich bleibt ebenfalls noch geschlossen.

Zur Orientierung bezüglich der Einhaltung der Abstandsregeln werden im Trimmbecken Schwimmleinen eingezogen. Dort wird auf sogenannten „Sportbahnen“ die Schwimmrichtung vorgegeben und die Anzahl der Badegäste im Becken koordiniert.

Die allgemeinen Abstandsregeln, Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen gelten natürlich auch im BAD 2. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen das Bad nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson besuchen. Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass die Infektionsschutzregeln von den Kindern eingehalten werden.

Auch für die Dusch- und Umkleideräume gelten Zugangsbeschränkungen.

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