Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie für das Jahr 2020

Auf Grund der geltenden Einschränkungen für Bremerhavener Gastronomiebetriebe während der Corona-Krise, insbesondere das Einhalten der notwendigen Mindestabstände der Gäste untereinander, werden derzeit vermehrt Freisitze vor Gaststättenbetrieben genutzt.

Der Magistrat hat in der Sitzung am 1. Juli 2020 auf Vorschlag von Stadtrat Bernd Schomaker beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für das Jahr 2020 zu erlassen, um einen Beitrag zur Existenzsicherung der betroffenen Gastronomiebetriebe zu leisten. Bereits gezahlte Beträge werden in voller Höhe erstattet.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben