Aussetzung der Beitragspflicht für die Kindertagesbetreuung beendet

Der Magistrat hat beschlossen, dass die Aussetzung der Beitragspflicht für die Kindertagesbetreuung zum 31. Juli 2021 beendet wird.

Aufgrund der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der Einschränkungen der Kindertagesbetreuung wurde im vergangenen Jahr durch den Magistrat entschieden, dass die Beiträge für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab dem 1. November 2020 erstattet werden. In der Erwartung, dass der Betrieb im neuen Kindergartenjahr ohne Einschränkungen aufgenommen werden kann, müssen die Eltern ab dem 1. August 2021 wieder eigenständig für die Kosten aufkommen.

Während der Hochphase der Corona-Pandemie kam es im Bereich der Kindertagesbetreuung zu erheblichen Einschränkungen. Insbesondere in den Zeiten des Notdienstes und des eingeschränkten Regelbetriebs konnten viele Eltern die Angebote der Kindertagesbetreuung nicht in Anspruch nehmen und mussten ihre Kinder zuhause betreuen.

„Mit dem Aussetzen der Beitragspflicht konnte nach meiner Einschätzung in angemessener Weise den erheblichen Belastungen der Eltern ein wenig Rechnung getragen werden“, so der zuständige Dezernent, Stadtrat Michael Frost.

Seit Anfang Juni findet die Kindertagesbetreuung in Bremerhaven gemäß dem Reaktionsstufenplan im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

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