Auch Bremerhavener Kitas wechseln in die Notbetreuung

Die Kindertageseinrichtungen wechseln ab Montag, dem 1. Februar 2021, bis Sonntag, dem 14. Februar 2021, in die so genannte „Reaktionsstufe III“ (Notbetreuung) des vom Land Bremen vorgegebenen Reaktionsstufenplans zur Pandemieeindämmung.

Dies bedeutet, dass der bislang eingeschränkte Regelbetrieb der Krippen, Kitas und Horte in eine Notbetreuung wechselt, die zu einer deutlichen Verkleinerung der Gruppen und der Gesamtzahl der Kinder in den Einrichtungen führen wird. Mit dieser Regelung folgen der städtische Krisenstab unter Leitung von Ronny Möckel und der zuständige Dezernent für Jugend, Familien und Frauen, Stadtrat Michael Frost, einer gestern für die Stadtgemeinde Bremen beschlossenen Regelung des Senats:

Das bedeutet:

  • Gruppen à zehn Kinder plus Platzsharing, d.h es dürfen nur maximal zwölf Kinder in der Woche betreut werden, wovon nur zehn Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen
  • Trennung im Innen- und Außenbereich
  • Personaleinsatz möglichst nur in einer Bezugsgruppe
  • Vorrangige Berücksichtigung von Berufstätigkeit (Priorität von Eltern, die keine Möglichkeit für Home-Office o.ä. haben), Kindeswohl und Härtefall
  • zu allen anderen Kindern Kontakt halten und/oder kleineres Angebot vorhalten
  • keine Ausflüge
  • Eltern dürfen die Einrichtungen nicht mehr betreten (Ausnahme für Eltern von Kindern in der Eingewöhnungsphase). Auch im Außenbereich der Kindertageseinrichtung gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Stadtrat Frost: „Sowohl die Träger, als auch die Einrichtungsleitungen wurden am heutigen Tag über die Aufnahmekriterien informiert. Elterninformationen werden ebenfalls heute über die Einrichtungen ausgegeben, damit die Eltern wissen, unter welchen Voraussetzungen ihr Kind die Einrichtung besuchen kann.“ Wie bereits im vergangenen Frühjahr wird es klare Regelungen für Berufstätige geben, aber auch soziale Kriterien und Härtefallregelungen, die von der zuständigen Fachabteilung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen bearbeitet werden. Möckel: „Auch wenn wir derzeit keinen Hinweis darauf haben, dass insbesondere die britische oder eine andere Mutation des Corona-Virus über die identifizierten Fälle hinaus in der Stadt verbreitet sind, dient die Einschränkung des Kita-Betriebs der notwendigen Vorsorge und der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vereinbarten restriktiven Auslegung der Shutdown-Bestimmungen und dem Schutz von Kindern, ihren Familien und den Beschäftigten der Einrichtungen.“ Gemeinsam bitten Möckel und Stadtrat Frost die Bevölkerung um Verständnis für die Einschränkungen. „Wir sind uns bewusst, dass wir mit dieser Entscheidung viele Familien erneut in eine schwierige Situation bringen, im Sinne des Gesundheitsschutzes der gesamten Bevölkerung halten wir sie jedoch für unumgänglich und appellieren an alle Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, die geltenden Regelungen ernst zu nehmen und zu beachten, damit im Falle einer sinkenden Inzidenz und entsprechender Entlastung des Gesundheitssystems die Restriktionen möglichst schnell wieder zurückgenommen werden können.“

Selbstauskunft zur Anmeldung zum Kita-Notdienst(PDF 347,3 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

An die Erziehungsberechtigten der Kinder in Bremerhavener Kindertagesstätten und der Kindertagespflege(PDF 52,3 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

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