Anspruch auf Lohnfortzahlung bei häuslicher Quarantäne

Bestätigte Infektion mit dem Coronavirus:

Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Erkrankten aus. Wie auch bei anderen Krankheiten erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, erhält man als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Anordnung einer häuslichen Quarantäne als Kontaktperson:
Wenn das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person angeordnet hat und sie aufgrund dessen nicht zur Arbeit gehen kann, darf der Hausarzt KEINE AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen. In diesem Fall sind die Personen durch das Infektionsschutzgesetz abgesichert. Hier erhält man ebenfalls für sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der behördliche Bescheid über die Anordnung der Quarantäne ist beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen. Erkranken Sie während der Quarantäne, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Hier ist dann eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich, die Sie rechtzeitig an den Arbeitgeber weiterleiten müssen. Es gelten dann wieder die Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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