Anmeldung in den Grundschulen für das Schuljahr 2020/2021

In der Zeit vom 23. Oktober 2019 bis zum 6. November 2019 finden in den Grundschulen der Stadt Bremerhaven die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 statt.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 sechs Jahre alt werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 vollenden, können durch die Erziehungsberechtigten auch zum Schulbesuch angemeldet werden. Sie werden durch die entsprechenden Schulen angeschrieben und über die Anmeldezeiten informiert. Das Kind wird dann zum Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig, wenn die schulärztliche Untersuchung die Schulreife des Kindes bestätigt. Die Anmeldung kann nicht zurückgenommen werden. Eine nachträgliche Anmeldung nach dem Zeitraum ist ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten auch die Kinder angemeldet werden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Januar 2021 sechs Jahre alt werden. Über die Voraussetzungen hierfür informieren die jeweiligen Grundschulen.

Die Einschulungen sind nach Entscheidung der Schulen am Freitag, dem 28. August 2020 oder am Samstag, dem 29. August 2020 vorgesehen. Das jeweilige Datum wird von den Schulen mitgeteilt.

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