Allgemeinverfügung zur weiteren Eindämmung von Coronavirus-Infektionen erlassen

Gemäß § 22 Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes Bremen sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus den Wert von 35 je 100.000 Einwohner innerhalb von drei Tagen überschreitet.

Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat seit dem 15. August 2021 den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen überschritten. „Aufgrund der aktuellen Zahlen in vielen Teilen Deutschlands war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Bremerhaven den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen erneut überschreitet,“ so Oberbürgermeister Melf Grantz. „Der Magistrat ist in der heutigen Sitzung meinen Vorschlag gefolgt, dass die Stadtgemeinde Bremerhaven die Vereinbarungen aus dem MPK-Beschluss vom 10. August 2021 vollständig umsetzt. Danach soll die 3G-Regel (= Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit Nachweis, ab dem 15. Lebensjahr) in bestimmten Innenräumen eingeführt werden.“, so Grantz weiter.

Ab Donnerstag, dem 19. August 2021, gilt die 3G-Regel in folgenden Bereichen:

  • beim Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • beim Besuch von Betrieben der Gastronomie im Innenbereich,
  • beim Besuch von Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Indoor-Spielplätzen, Kletterhallen oder vergleichbaren Einrichtungen,
  • beim Besuch von Theatern, Opern und Kinos oder vergleichbaren Einrichtungen,
  • bei der Teilnahme an Messen, Kongressen und anderen gewerblichen Ausstellungen im Innenbereich
  • bei der Teilnahme an Veranstaltungen (ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen) und Festen in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung nebst dem befriedeten Besitztum,
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und beim Besuch von Saunen und Prostitutionsstätten,
  • bei der Ausübung von Sport im Innenbereich (ausgenommen ist der Schul- und Dienstsport),
  • beim Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben, bei erstmaliger Anreise und zweimal je Woche bei mehrtägigem Aufenthalt.

Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung ist zunächst auf vier Wochen begrenzt.

„Weiterhin gilt mein Appell an alle Bremerhavenerinnen und Bremerhavener – sofern sie sich noch nicht haben impfen lassen – tragen Sie mit einer Impfung dazu bei, die Corona-Pandemie einzudämmen. Wir dürfen jetzt in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Bitte schützen Sie sich und andere durch eine Impfung“, so Grantz abschließend.

Hintergrundinformation:

Die aktuelle Corona-Verordnung sowie die jeweils gültige Allgemeinverfügung (wird zeitnah veröffentlicht) gibt es hier.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben