Allgemeinverfügung zur weiteren Eindämmung von Coronavirus-Infektionen erlassen

Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat am Sonntag, dem 25. Oktober 2020, den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Die Corona-Verordnung des Landes Bremen sieht für diesen Fall den Erlass einer Allgemeinverfügung vor (§ 22 a Abs. 2 Corona-Verordnung).

„Aufgrund der aktuellen Zahlen in vielen Teilen Deutschlands war es nur eine Frage der Zeit, bis wir den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen überschreiten,“ so der Leiter des Gesundheitsamts und des Krisenstabs Bremerhaven, Ronny Möckel. „Wir alle sind jetzt gefordert in den kommenden Tagen und Wochen unseren Beitrag zu leisten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen,“ so Oberbürgermeister Grantz. Damit dies gelingt wurde heute (26. Oktober 2020) eine Allgemeinverfügung für die Stadtgemeinde Bremerhaven erlassen, die weitere Einschränkungen vorsieht.

So sind ab Dienstag, dem 27. Oktober 2020, u. a. nur noch erlaubt:

  • private Feiern in öffentlichen/angemieteten Räumen bis höchstens 25 Personen,
  • private Feiern zu Hause bis höchstens 15 Personen,
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen/im Freien bis 150 Personen und
  • Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten.

„Ich bitte alle Bremerhavenerinnen und Bremerhavener sich weiterhin an das Abstands- und Hygienegebot in Zeiten der Pandemie zu halten. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Neuinfektionen so gering wie möglich zu halten um das Risiko für uns alle einzudämmen,“ so Grantz weiter.

Hintergrundinformation:

Die aktuelle Corona-Verordnung sowie die jeweils gültige Allgemeinverfügung finden Sie hier.

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