Änderungen bei den Kanalbenutzungsgebühren zum 1. Januar 2021

Zum 1. Januar 2021 erhalten viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erstmalig einen Gebührenbescheid für Niederschlagswasser.

Damit werden sie an den Kosten des Regenwassersystems im Verhältnis ihrer versiegelten und angeschlossenen Fläche beteiligt. Für einige sieht es jetzt so aus, als wenn eine zusätzliche Gebühr erhoben würde. Das ist aber nicht der Fall. Bisher wurden die Kosten des Niederschlagswassers zusammen mit denen des Schmutzwassers als Abwassergebühr erhoben und zwar nach dem Frischwasserverbrauch. Die Fläche, mit der das Grundstück an das System angeschlossen ist, ist jedoch für die Verteilung der Niederschlagswasserkosten der gerechtere Maßstab. Er wurde eingeführt, um auch zukünftig den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Einige werden mit dem neuen Modell schlechter gestellt, für einige ändert sich nichts und andere fahren mit dem neuen Modell besser. Mehr bezahlen müssen alle, die bereits vor 2021 Niederschlagswassergebühr gezahlt haben. Das sind in der Regel Großwohnanlagen oder Gewerbebetriebe. Weiterhin müssen alle Grundstücke mehr bezahlen, die im Verhältnis zu der Anzahl der Bewohner eine große versiegelte Fläche besitzen, zum Beispiel großflächige Bungalows. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass diese Grundstücke in der Vergangenheit zu gut weggekommen sind. Gewinner sind Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit einer im Verhältnis geringen versiegelten Fläche, wie z.B. Siedlungshäuser und Mehrfamilienhäuser ohne eigene Parkplätze. Eine Entlastung für die Zahlung der Niederschlagswassergebühr entsteht durch den verringerten Gebührensatz der Schmutzwassergebühr von 3,73 Euro/m3 zur vorherigen Abwassergebühr von 3,96 Euro/m3. Diese Entlastung sehen die Eigentümerinnen und Eigentümer aber erst, wenn die Abrechnung der swb eintrifft. Mit der Rechnung der swb für Frischwasser wird auch die Schmutzwassergebühr in einem extra ausgewiesenen Bescheid erhoben. Mit der Gebührenumstellung wurden die Gebühren neu berechnet. Dabei wurden auch die Kostensteigerungen der letzten Jahre und die erwarteten Kostensteigerungen der kommenden Jahre mit einbezogen. Einziger Trost ist, dass die Gebühren nur für die Abwasserentsorgung in Bremerhaven verwendet werden dürfen und erwirtschaftete Überdeckungen und Unterdeckungen in der nächsten Kalkulationsperiode wieder ausgeglichen werden müssen.

Derzeit wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger wegen dieser neuen Thematik an die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven. Aufgrund der Vielzahl der Anrufe bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Verständnis, wenn die Telefonleitungen belegt sind.

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