Änderung des Mindestunterhaltes für Kinder

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen informiert, dass ab 1. Januar 2017 aufgrund der Änderung des Mindestunterhaltes für Kinder und des Kindergeldes für das erste Kind die Unterhaltsvorschussbeträge von 145 Euro auf 150 Euro für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Kinder ab dem siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von 194 Euro auf 201 Euro erhöht wurden.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht auch über den 31. Dezember 2016 hinaus die Begrenzung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres sowie eine Höchstbezugsdauer von 72 Monaten vor. Eine Ausweitung des Unterhaltvorschussgesetzes ist voraussichtlich zum 1. Juli 2017 vorgesehen.

 

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